Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte – Worauf muss ich achten?

Möchten Sie auch im Alter in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben? Treppen können dabei beachtliche Hindernisse darstellen, wenn die Mobilität nachlässt. Ein Treppenlift hilft Ihnen, solche Barrieren zu meistern. Nicht jeder kann die Kosten für die Anschaffung sofort und in vollem Umfang tragen.

Damit Sie nicht auf Lebensqualität verzichten müssen, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Beispiele sind Zuschüsse von der Krankenkasse bei einem Pflegegrad, Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von der KfW oder ein klassischer Bankkredit. Auch Treppenlifthersteller bieten Ihnen häufig Finanzierungslösungen wie Voll- oder Teilfinanzierung mit einer Ratenzahlung an.

Finanzierung eines Treppenliftes – diese Möglichkeiten gibt es

Denken Sie an die Anschaffung eines Treppenliftes von TK Home Solutions, um sich selbst oder einem pflegebedürftigen Angehörigen den Alltag zu erleichtern, können Sie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Die Anschaffung von Treppenliften für die private Nutzung ist mit Kosten verbunden, die nicht immer sofort getragen werden können.

Spezielle Umbaumaßnahmen am Haus sind nicht zwingend erforderlich. Treppenlifte, die als individuelle Lösungen für unterschiedliche Arten von Treppen verfügbar sind, können auf verschiedene Weise finanziert werden.

Zuschuss von der Pflegekasse der Krankenkasse

Vor dem Kauf und der Installation eines Treppenliftes sollten Sie prüfen, ob ein Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse der Krankenkasse besteht. Ein solcher Anspruch besteht bereits bei einer Pflegebedürftigkeit ab dem Pflegegrad 1.

Der Zuschuss bei TH Homesolutions wird für eine pflegebedürftige Person bis zu 4.000 Euro gewährt. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, vervielfacht sich dieser Zuschuss. Ein pflegebedürftiges Ehepaar zum Beispiel kann für einen Treppenlift einen Zuschuss bis zu 8.000 Euro bekommen.

Wurde noch kein Pflegegrad festgestellt, können Sie einen Antrag über Ihre Krankenkasse stellen. Je nach Einschränkungen können die Pflegegrade 1 bis 5 festgestellt werden. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie bei der Krankenkasse an oder stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Sie erhalten von der Krankenkasse ein Formular, das Sie mit den geforderten Angaben ausfüllen und an die Krankenkasse zurückschicken.
  • Anschließend erhalten Sie einen Termin, an dem ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bei gesetzlich Krankenversicherten oder von MEDICPROOF bei privat Krankenversicherten zu Ihnen kommt, um einen Pflegegrad festzustellen.
  • Über die Feststellung des Pflegegrades werden Sie benachrichtigt.

Wurde ein Pflegegrad festgestellt, können Sie den Antrag auf einen Treppenlift vor dem Kauf und der Installation bei der Krankenkasse formlos schriftlich stellen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme beantragen.

Tipp: Wurde Ihr Antrag auf einen Pflegegrad von der Krankenkasse abgelehnt, sollten Sie Widerspruch einlegen. Begründen Sie in Ihrem Widerspruch, warum Ihrer Meinung nach Pflegebedürftigkeit besteht.

Finanzierungsmöglichkeiten über die KfW

Über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann die Finanzierung für einen Treppenlift mit einem Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)” sowie mit einem zinsgünstigen Darlehen erfolgen.
Der Zuschuss nach dem Förderprogramm 455 beträgt 10 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten eines Treppenlifts, maximal 5.000 Euro.

Der Antrag muss vor der Anschaffung des Treppenlifts gestellt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters und Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zuschuss der KfW mit dem Zuschuss der Pflegekasse oder einer öffentlichen Förderung kombinierbar. Vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss direkt bei der KfW stellen.

Einen Treppenlift können Sie auch mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW im Rahmen des Förderprogramms “159 – Altersgerechtes Umbauen” finanzieren. Ein Anspruch besteht auch hier für Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters sowie für Vermieter. Die Finanzierung kann mit einem KfW-Darlehen zu 100 Prozent erfolgen. Der effektive Zinssatz beginnt bei jährlich 0,75 Prozent.

Weitere Möglichkeiten für die Finanzierung von Treppenliften

Illustration von Oma, die mit Treppenlift fährtMöchten Sie keinen klassischen Bankkredit in Anspruch nehmen, um einen Treppenlift zu finanzieren, bestehen abhängig von Ihrer persönlichen Situation noch weitere Möglichkeiten für die Finanzierung:

  • Zuschuss über die Agentur für Arbeit im Rahmen der Initiative “Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung”, wenn kein Anspruch gegenüber der Rentenversicherung besteht, Sie im erwerbsfähigen Alter sind und den Treppenlift zum Erhalt oder zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses benötigen
  • Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft, wenn der Lift infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls benötigt wird
  • Regionale Förderung in einzelnen Bundesländern, deren Art und Höhe sich je nach Bundesland unterscheidet
  • Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung.

Kommen alle diese Zuschüsse, Steuerersparnisse oder Förderungen für Sie nicht infrage und beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt, kann eine finanzielle Förderung über das Sozialamt erfolgen.

Finanzierungsmodelle für Treppenlifte

Neben Zuschüssen von Pflegekasse, KfW oder Bundesland kann die Finanzierung eines Treppenlifts mit einem klassischen Bankkredit erfolgen. Die Zinsen für solche Kredite sind aktuell aufgrund der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank noch günstig.

Ein Kreditvergleich im Internet hilft, die Bank mit den günstigsten Konditionen zu finden. Bevor Sie einen Bankkredit in Anspruch nehmen, sollten Sie sich an den Treppenliftanbieter wenden. Für Ihren Treppenlift erhalten Sie ein passendes Finanzierungsangebot als Darlehen, das Sie in monatlich gleich hohen Raten zurückzahlen. Mit einem solchen Darlehen ist die Finanzierung ohne Anzahlung als Vollfinanzierung, aber auch mit Anzahlung oder in Kombination mit einer Förderung als Teilfinanzierung möglich.

Zuschüsse, die Sie von der Pflegekasse oder der KfW erhalten, können Sie mit einer Finanzierung als Ratenkredit kombinieren. Darlehen für die Voll- und Teilfinanzierung können mit unterschiedlichen Laufzeiten gewährt werden. Die Höhe der Raten ist abhängig von der Darlehenssumme und der Laufzeit. In jedem Fall können die Raten so festgelegt werden, dass die monatliche finanzielle Belastung nicht zu hoch ausfällt.

Anschaffung eines Treppenlifts und die Vorteile

Ein Treppenlift schafft Mobilität im Alltag, da Sie Treppen in Ihrem Haus problemlos überwinden können. Er bringt eine erhebliche Erleichterung und lässt Sie den Alltag noch weitgehend allein in der vertrauten Umgebung meistern. Sie müssen nicht in eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung umziehen, da Sie Ihr Zuhause barrierearm gestalten können. Treppenlifte bieten Komfort und sind einfach bedienbar.

Varianten von Treppenliften

Treppenlifte sind für den Innen- und Außenbereich verfügbar und können als maßgeschneiderte Lösungen abhängig von den vorhandenen Treppen angefertigt werden. Wie teuer ein Treppenlift ist, hängt von der Ausführung ab. Bei Treppenliften für gerade Treppen beginnen die Kosten für den Innenbereich bei 4.800 Euro, für den Außenbereich bei 5.800 Euro.

Benötigen Sie einen Treppenlift für kurvige Treppen, müssen Sie mit Kosten ab 10.000 Euro rechnen. Ein Plattformlift für gerade Treppen im Innenbereich kostet ab 11.000 Euro. Bei allen Liftmodellen können Sie, wie oben im Beitrag beschrieben, einen Zuschuss von der Pflegekasse oder der KfW beantragen. Um auch die übrigen Kosten zu finanzieren, können Sie einen Ratenkredit in Anspruch nehmen.

Fazit

Ein Treppenlift bringt Erleichterung im Alltag, da er für mehr Mobilität in der gewohnten Umgebung sorgt. Bevor Sie einen Treppenlift kaufen, sollten Sie sich über die Möglichkeiten für Zuschüsse in Ihrem persönlichen Fall informieren. Besteht Pflegebedürftigkeit, haben Sie ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse der Krankenkasse bis 4.000 Euro.

Die KfW kann einen Zuschuss für den altersgerechten Umbau des Hauses bis 5.000 Euro gewähren. Diese Zuschüsse sind unter Umständen miteinander kombinierbar. Die restlichen Kosten für die Anschaffung können über einen Ratenkredit finanziert werden. Der Treppenliftanbieter berät Sie und informiert auch über die Möglichkeiten der Finanzierung, die mit den Zuschüssen der Pflegekasse oder der KfW gekoppelt werden können.

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